Datenschutzberater Aschaffenburg
Datenschutz - Gut, dass es dieses Gesetz gibt!
Zu den SeminarangebotenWir übernehmen für Sie
die Funktion des externen Datenschutzbeauftragten gemäß § 4f Abs. 2 S. 3 BDSG. Diese Lösung hat für Sie viele Vorteile, denn...
ab dem Stichtag 25.Mai 2018 gilt in allen EU - Mitgliedsstaaten die EU-Datenschutz-Grundverordnung (kurz: EU-DS-GVO oder DS-GVO). Ab diesem Stichtag gilt die Verordnung auch in Deutschland als unmittelbar anzuwendendes Recht. Die DS-GVO wird wesentliche Teile des Datenschutzrechts in Europa vereinheitlichen und derzeit geltendes Datenschutzrecht ablösen. Die DS-GVO enthält viele aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bereits bekannte Ansätze wie (z.B. die Bestellpflicht des Datenschutzbeauftragten), aber auch viele neue Konzepte (z.B. Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutz freundliche Voreinstellungen - Privacy by design and by default) - welche bis zum Mai 2018 umgesetzt sein müssen.
Künftig drohen Bußgelder bis zu 20 Mio. Euro oder sogar bis zu 4% des weltweiten Umsatzes des Konzerns.
Überblick der Betroffenenrechte ab 25.Mai 2018
Zu den Betroffenenrechten gehören neben den allgemeinen Informationspflichten gemäß Artikel 12 bis 14 der DS-GVO
folgenden Rechte:
– Recht auf Auskunft (Artikel 15)
– Recht auf Berichtigung (Artikel 16)
– Recht auf Löschung (Artikel 17)
– Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18)
– Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20)
– Recht auf Widerspruch (Artikel 21)
– Recht, nicht einer automatisierten Einzelentscheidung unterworfen zu sein (Artikel 22 Abs. 3)
– Recht auf Widerruf einer Einwilligung (Artikel 7 Abs. 3)
Wir beraten Sie professionell im Bereich unternehmenskonformer Datenschutz und unterstützen Sie mit wirtschaftlich vertretbaren Vorschlägen aus der Praxis. Unsere Stärken sind hochqualifizierte Mitarbeiter und individuelle Beratungskonzepte.
Wann muss Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten schriftlich bestellen?
» Wenn mehr als 19 Personen ständig personenbezogene Daten in nicht digitaler
Form verarbeiten.
» Wenn mehr als 9 Personen ständig automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten.
» Die Daten einer Vorabkontrolle unterliegen.
» Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung verarbeitet oder Daten für
Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung automatisiert verarbeitet
werden.
Bedenken Sie auch bitte "die EU-DS-GVO steht vor der Tür" und droht mit Bußgeldern bis 20 Mio. €. Wir beraten Sie gerne und unverbindlich zum Thema Datenschutz!
Auch wenn Sie keinen Datenschutzbeauftragten benötigen, ist der Datenschutz in Ihrem Unternehmen zu gewährleisten. Z. B. durch Verfahrensverzeichnisse, Vorabkontrollen oder durch § 9 plus Anlage BDSG.
Unsere Dienstleistungen
Die EU-DS-GVO kommt!
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Effektiv
und schnellUnsere DS - Audit Software bildet Ihren Datenschutzbestand blitzschnell ab.
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Rechtsverbindlich
und sicherDie Rechtsverbindlichkeit wird durch unsere Erfahrung gewährleistet.
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Beinhaltet Risk
ManagementEin Risikomanagement ist integriert und sollte immer einzeln beurteilt werden.
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Die perfekte
Marketing-StrategieÜberzeugen Sie einfach Ihre Kunden von Ihren effektiven Datenschutzmaßnahmen.
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Der Weg ist das
ZielViele Stellen fordern die Einhaltung des Datenschutzes und das ist gut so!
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Unterstützung des
DatenschutzbeauftragtenEs gibt viel zu tun! Helfen Sie Ihrem DSB bei der Umsetzung - Wir unterstützen Sie gerne dabei!
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Sie haben Fragen, dann übersenden Sie uns bitte eine E-Mail oder rufen einfach an.
E-Mail: info@datenschutz4you-aschaffenburg.de, Tel.: 06021 439 18 45
Auszug aus den geschulten Unternehmen
Teilnehmer Feedback - Eine rundum gelungene und spannende Datenschutz-Schulung, mit Akzenten die eine bleibende Erkenntnis des Erlernten ermöglichen. Die Seminarunterlagen sind sehr professionell und informativ...
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